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1518 In Augsburg formuliert Martin Luther vor dem päpstlichen Gesandten Cajetan: «Es muss erlaubt sein, über Dinge, die zweifelhaft sind und in vielfältiger Meinung vertreten werden, zu disputieren und auch Widerspruch gegen die herrschende Meinung einzulegen.» - eine grundlegende Voraussetzung für jede moderne Wissenschaft und für Demokratie. Sie muss immer wieder neu gegen ideologische Absolutheitsansprüche eingeklagt werden.
In Augsburg fordert Luther zum ersten Mal eindeutig: Alle kirchliche Autorität muss sich der Bibel unterordnen. Nur das Wort Gottes ist die Quelle echter Freiheit. Gegenüber dem Kardinal, der ihn zum Widerruf nötigen will, beruft sich Luther auf sein an Gott gebundenes Gewissen.
Diese für die Reformation grundlegenden Aussagen führen kurz darauf zur kirchlichen, später dann auch zur staatlichen Ächtung Luthers.
1530 Das Augsburger Bekenntnis («Confessio Augustana»), vor Kaiser und Reichsständen öffentlich vorgetragen, ist die Lehrgrundlage von 59 evangelischen Kirchen in der ganzen Welt mit rund 60 Mio. Mitgliedern. Philipp Melanchthon hat sie in Zusammenarbeit mit Martin Luther verfasst und vorgetragen.
Hauptthema ist die befreiende Kraft des Glaubens an Jesus Christus gegenüber den lebensvernichtenden Zwängen des Leistungsdenkens. Der Mensch wird von Gott wertgeschätzt und angenommen, wie er ist. Aus diesem Grundvertrauen heraus, «wertvoll» zu sein, können wir uns selbst und unseren Mitmenschen liebevoll begegnen, können ohne Sorge um uns selbst Verantwortung für unsere Welt übernehmen.
Die Frage nach der Wahrheit ist nicht entschieden: um die Wahrheit muss gestritten werden. Kein kirchliches Lehramt darf sie abschließend beantworten.
Was die Kirche eint ist das echte Predigen des Wortes Gottes und die Feier der Sakramente Taufe und Abendmahl gemäß ihrer Einsetzung. Kirchenordnungen, Zeremonien und Bräuche können dagegen ganz unterschiedlich sein.
Päpstliche und Lutheraner können sich in Augsburg nicht einigen, die Lehrmeinung der «Protestanten» wird verworfen.
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