Erste Trauer- und Leichenordnung der Stadt Augsburg, 1812

Erste Trauer- und Leichenordnung der Stadt Augsburg, 1812

Aus den Schätzen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenarchivs Augsburg: Archivalie des Monats | November 2017

Archivalie Nov 2017 |Erste Trauer- und Leichenordnung der Stadt Augsburg, 1812

Aufgrund eines bisherigen Mangels an Ordnungen über Trauer- und Bestattungsbräuche sah man sich 1812 aufgrund bestehender Willkürlichkeiten und Missbräuche dazu veranlasst, eine Trauer- und Leichenordnung zu erlassen. In der Einleitung wird folgende Absicht in Bezug auf die Trauer- und Leichenordnung formuliert:

„Die Absicht ist allein dahin gerichtet, daß die mit dem öffentlichen Anstande, den Grundsätzen der Religion, und den Forderungen der Polizey verträglichen Gebräuchen bey Begräbnissen näher bestimmt, vereinfacht, von den vielen Verschiedenheiten, Handwerksgebräuchen und den überspannten Forderungen der dabey betheiligten Individuen gereinigt, daß die Arten beyder Religionstheile, so viel es zuläßig ist, in eine Gleichförmigkeit gebracht, und dabey auch die nöthigsten Vorsichtsmaßregeln gegen die Gefahr Scheintodt begraben zu werden, erreicht werden.“

Im weiteren Verlauf regelt die Trauer- und Leichenordnung Einzelheiten zu den Themen: Totenschau, Leichenhaus, Zeit des Begräbnisses, Leichensagerin, Leichensager, Bahre, Trauerwagen, Sargträger, Bahrtuch, Klagekutschen, Gesang und Musik, Kirchendienst, Glockengeläut, Grab, Totengräber und Opfer.