Wenn Sie über ein zu versteuerndes Einkommen verfügen, zahlen Sie ab Ihrem Eintritt Kirchensteuern. In Bayern sind das acht Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer richtet sich also anteilig nach ihrer Einkommenssteuer. Außerdem wird in Bayern einmal im Jahr das sog. „Kirchgeld“ erhoben, bei dem man sich je nach Einkommen selbst einstuft. Dieses Kirchgeld ist für Projekte vor Ort gedacht. Alle Beiträge können als Sonderausgabe auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben, lassen Sie dort unbedingt nach dem (Wieder-) Eintritt Ihre Kirchenzugehörigkeit eintragen. Das erledigen Sie beim Einwohnermeldeamt. Geringverdienende (Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Rentner) zahlen keine Kirchensteuer.
Detailinformationen zu Steuerfragen sind auch unter www.kircheundgeld.de zu finden oder können mit dem Kirchensteueramt Augsburg geklärt werden.