Die Kindertagesstättenverwaltung unterstützt und berät die Kirchengemeinden und deren Einrichtungen im Rahmen des Verwaltungsdienstleistungsgesetzes:
- Beratung zur Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Vorschriften
- Beantragung, Abrechnung und Controlling von Zuschüssen und Elternbeiträgen
- Erhebung, Nutzung, Pflege und Überwachung von förderungs- und abrechnungsrelevanten Daten
- Beratung und Unterstützung bei Vertragsangelegenheiten und der Träger gegenüber der Rechtsaufsicht
- Beratung, Unterstützung und Schulungen bei Organisation und Verwaltung
Suchen Sie einen Platz in einer Kindertagesstätte, wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtung.