Augsburger Dekanekollegium

Augsburger Dekanekollegium

Zusammen mit der Dekanatssynode und dem Dekanatsausschuss leitet das Dekanekollegium den Dekanatsbezirk Augsburg. Das Dekanekollegium teilt sich die Aufgaben funktional und regional. Der Dekanatsbezirk ist nicht in Prodekanatsbezirke eingeteilt. Die Regionen verstehen sich vielmehr als Teil des gesamten Dekanats. Die Dekansfunktion ist jeweils mit einer Pfarrstelle verbunden:

Aufgaben des Dekanekollegiums

Das Dekanekollegium hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Es leitet den Dekanatsbezirk nach den Beschlüssen der Dekanatssynode und des Dekanatsausschusses.
  • Es führt die laufenden Geschäfte des Dekanatsbezirkes und nimmt dessen Aufgaben und Befugnisse wahr, soweit nicht die Zuständigkeiten der Dekanatssynode und des Dekanatsausschusses gegeben sind.
  • Es entwickelt Konzeptionen für die Koordination kirchlicher Arbeit im Dekanatsbezirk.
  • Es ist mitverantwortlich für die Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft der Kirchengemeinden untereinander und mit den kirchlichen Einrichtungen und Diensten.
  • Es hat das Recht, sich über alle Angelegenheiten der regionalen Bezirke und der Einrichtungen und Dienste des Dekanatsbezirkes zu informieren.
  • Es entwickelt allgemeine Grundsätze für die Verwaltung des Dekanatsbezirkes.