Gesamtkirchengemeinde und Gesamtkirchenverwaltung

Gesamtkirchengemeinde und Gesamtkirchenverwaltung

In der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Augsburg haben sich mit Ausnahme der Kirchengemeinden Aichach, Meitingen und Wertingen alle Kirchengemeinden des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Augsburg sowie die Protestantische Allgemeine Kirchenstiftung Augsburg zusammengeschlossen, um ihre gemeinsamen ortskirchlichen Aufgaben effizient wahrzunehmen.

Die Angelegenheiten und Aufgaben des Dekanatsbezirks und der Gesamtkirchengemeinde sowie die Rechtsbeziehung zwischen der Gesamtkirchengemeinde und den einzelnen Kirchengemeinden sind in der gemeinsamen Satzung des Dekanatsbezirks und der Gesamtkirchengemeinde geregelt. Die Aufgaben werden von der Gesamtkirchenverwaltung durch die Organe des Dekanatsbezirks Augsburg wahrgenommen und für den Dekanatsbezirk und die Gesamtkirchengemeinde ein gemeinsamer Haushalt und Stellenplan geführt.

Die Gesamtkirchengemeinde besitzt Rechtspersönlichkeit nach kirchlichem und staatlichem Recht, sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und an Stelle der beteiligten Kirchengemeinden gemeindlicher Steuerverband im Sinne des staatlichen Kirchensteuerrechts und damit Kirchgeldgläubiger.

Einrichtungen der Gesamtkirchengemeinde