Festtagsgottesdienste

Festtagsgottesdienste

Stadtdekan Michael Thoma ist froh, dass an Karfreitag und Ostern auch Präsenzgottesdienste möglich sind. "Wir werden sie in einem sicheren Rahmen verantwortungsbewusst gestalten. Dazu haben wir im letzten Jahr, und insbesondere auch an Weihnachten, viele gute Erfahrungen gesammelt. Mit den bewährten Hygienemaßnamen, Unterstützung durch Schnelltests und Gottesdienste, die teils im Freien stattfinden oder eben auch virtuell, freue ich mich auf die Feiertage.“ Lesen Sie alle Infos zu den Coronaregelungen, Anmeldeverfahren zu Gottesdiensten und Links zu virtuellen Veranstaltungen.

Alle Infos in der Übersicht

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie alle Detailinformationen und, falls notwendig, auch ein Anmeldeformular. Filtern Sie nach em gewünschten Tag oder Ihrer Gemeinde. Außerdem gibt's auch viele Onlineangebote. Wir freuen uns auf Sie vor Ort oder virtuell.

Folgende Regelungen gelten für Besucher:innen der Gottesdienste

•    Die Hände müssen beim Betreten der Kirche desinfiziert werden.
•    Alle Besucher tragen durchgehend FFP2-Masken – auch am Platz und im Freien (Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 15. Lebensjahr müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen)
•    Der Mindestabstand beträgt 1,5 m, auch beim Betreten und Verlassen der Kirche.
•    Höchstgrenze an Teilnehmerinnen und Teilnehmern: Für Gottesdienste im Freien wie im Inneren bestimmt sich die Höchstgrenze nach dem vorhandenen Platz bei Einhaltung des Mindestabstands.
•    Bei Gottesdiensten, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäten führen, ist die Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung zulässig.
•    Mitarbeitende der Kirchengemeinde, die eingewiesen sind in das Sicherheitskonzept , sind für die Einhaltung der Regeln zuständig (v.a. beim Betreten und Verlassen der Kirche)
•    Die Gottesdienstdauer beträgt in der Regel weniger als eine Stunde.
•    Gemeindegesang findet nicht statt. Ein Liturg / eine Liturgin darf ebenso wie ein kleines Ensemble singen. Vokal- und Instrumentalensembles sind möglich, auch einzelne Mitglieder von Posaunenchören dürfen spielen.